Regeln sind nicht immer dazu da um gebrochen zu werden!
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Kommunikation ist Regeln unterworfen, die Werbung und der Fußball. Wie der Fußball beim BAC geregelt wird, steht auf den nächsten Seiten. Wie die Werbung geregelt wird, steht hier nicht. Hier steht das Kleingedruckte des Bauer Agency Cup! Da fallen auch Begriffe wie "Schadensersatz", "Versicherung", "säumige Zahler" und andere hässliche Worte. Da steht nicht drin, dass man nicht mit langen Stäben durch geschlossene Terrassentüren rennen soll. Und auch nicht, dass offenes Feuer außerhalb der Kamine nicht erlaubt ist. Aber sonst eigentlich alles, was zu den bAcGBs gehört. |
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| 1. | Teilnehmen dürfen klassische Werbe- oder Mediaagenturen sowie Teams der Sponsoren. | ||
| 2. | Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die den meldenden Agenturen, bzw. dem teilnehmenden Sponsoren-Unternehmen angehören. Der Veranstalter wird eine Prüfung und Zulassung im Einzelfall vornehmen. | ||
| 3. | Die Angabe des Team-Namens auf dem Anmeldeformular ist verbindlich. Alle Kosten, die durch eine Änderung des Team-Namens entstehen, trägt das Team. | ||
| 4. | Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Die Teilnehmer müssen daher entsprechend versichert sein. | ||
| 5. | Melde- und Zahlungsfristen müssen eingehalten werden. | ||
| 6. | Nachnominierungen nach den Fristen sind nicht möglich. | ||
| 7. | Buchungen für Reise- und Kartenkontingente sind verbindlich. Nachträgliche Stornierungen sind nicht möglich. | ||
| 8. | Säumige Zahler können im Nachrückverfahren ersetzt werden. | ||
| 9. | Die Frist, zu der alle Agentur-Beiträge und Bilder für das Internet sowie das Programmheft eingereicht werden müssen, ist einzuhalten. Bei Versäumnis trägt das Team die entstandenen Kosten. | ||
| 10. | Alle geplanten Aktionen - vor allem Promotions und Stände - mit Einbindung von Agentur-Kunden / Unternehmen müssen im Vorfeld mit dem Veranstalter abgestimmt werden, um Exklusivrechte der offiziellen BAC-Sponsoren nicht zu tangieren. | ||
| 11. | Der Veranstalter bittet bei den geplanten Aktionen darum, die Interessen der Veranstalter und der anderen teilnehmenden Teams zu berücksichtigen. Größere Aktionen beispielsweise mit Life-Musik, Anlagen etc. können bei rechtzeitiger Anmeldung gern durchgeführt werden. | ||
| 12. | Die Sieger des Cheerleader-Awards, verpflichten sich, auf der Party am Samstagabend nochmals aufzutreten. | ||
| 13. | Die Leading-Agenturen der teilnehmenden Teams verpflichten sich, Schadensersatz für eventuell entstehende Schäden zu leisten, die auf den von ihnen gebuchten Zimmern, in den von ihnen genutzten Hotels, in den von ihnen genutzten und vom Veranstalter bereitgestellten Verkehrsmitteln sowie in und auf den angemieteten Locations der Veranstaltungen verusacht werden. | ||
| 14. | Die Spielregeln müssen von jeder Mannschaft und jedem einzelnen Spieler anerkannt werden. Die Anerkennung bekunden Mannschaften und Spieler durch ihre Anmeldung. | ||
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